Sie haben einen Online-Shop und möchten diesen möglichst gut rechtlich absichern?
Genau hierfür gibt es spezialisierte Anbieter, welche über Generatoren passende Rechtstexte für Online-Shops anbieten und diese meistens sogar automatisch via Schnittstelle laufend aktualisieren. So können Sie Rechtstexte wie AGB, Widerrufshinweis, Impressum und Datenschutzerklärung für Ihren Online-Shop erstellen, einbinden sowie ggf. synchronisieren.
Die Risiken (wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, Schadensersatzforderungen Dritter, Eigenschäden/ Ransomware) sind häufig teuer und bedrohen schnell die Geschäftsexistenz eines Online-Shops.
Die meisten klassischen Rechtsschutzversicherungen schließen einen Rechtsschutz für diese Risiken in der Regel aus.
Individuelle Erstellung und Aktualisierung durch einen versierten (Fach)Anwalt sind teuer und dauern.
Daher greifen viele Online-Shop-Betreiber auf spezielle Anbieter zurück, über die man möglichst passende Rechtstexte für den eigenen Online-Shop zu einem günstigen Tarif – teilweise sogar kostenlos – generieren und einbauen kann.
Doch welcher Anbieter bietet das beste Angebot, das beste Preis-Leistungs-Verhältnis? Was ist überhaupt abgedeckt?
Unsere Kunden stellen uns laufend genau diese Fragen. Denn wir bauen Online-Shops. Daher vergleichen wir ausgewählte Leistungen wie beispielsweise geprüfte Rechtstexte mittels Online-Generatoren. Soweit vertretbar geben wir auch eine persönliche, unverbindliche Empfehlung.
Aktuell umfasst unser Vergleich die Rechtsschutzversicherer TrustedShops, Händlerbund, Janolaw, IT-Recht Kanzlei München, getLaw, Exali, Avalex, Legal Cockpit und Protected Shops.
Auflistung der Rechtstexte-Anbieter (Reihenfolge zufällig, ohne Wertung).
Wir haben uns daher gängige Rechtsschutzversicherer mit eher umfassendem Schutz inkl. Rechtstexte und Synchronisation für Online-Shops genauer angeschaut, denn die Wahl ist hier durchaus eine Qual – die Entscheidung fällt mitunter nicht leicht. Die Händler bieten Ihnen Versicherungsschutz und helfen zum Teil in Streitfällen vor Gericht. Es gibt aber natürlich noch weitere Anbieter, auch in Spezialbereichen.
Der folgende Vergleich betrachtet hauptsächlich die günstigeren Pakete mit weniger Leistungen. Benötigen Sie Rechtstexte für mehrere Shops/ Zielmärkte oder bevorzugen Pakete inklusive Rechtsberatung, so werden Sie bei den Vergleichstabellen der einzelnen Anbieter findig.
Ausgewählte Leistungen | Avalex | Exali | getLaw | Händlerbund | IT-Recht Kanzlei | Janolaw | Protected Shops | Trusted Shops | Legal Cockpit | eRecht24 |
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Paketname | Onlinehändler/ Dienstleister | Webshop-Versicherung | Shop | Basic | Starter-Paket | AGB Update-Service | Standard-Schutzpaket | Legal Essential | Starter | Shop Basic |
Preise (monatlich, netto) | 13,90 € | c.a. 18 € | 24,90 € | 9,90 € | 9,90 € | c.a. 8 € | 9,90 € | 49,90 € | 19 € | 20 € |
Monatlich kündbar | Nach 6 Monaten | |||||||||
Laufzeit | 12 Monate | 12 Monate | 12 Monate | 12 Monate | 1 Monat | 12 Monate | 6 Monate | 12 Monate | 12 Monate | 12 Monate |
Zahlweise | Lastschrift, Kreditkarte | Lastschrift | Lastschrift, Überweisung | Lastschrift, PayPal, Kreditkarte | PayPal, Lastschrift, Rechnung | Lastschrift oder Kreditkarte | PayPal, Rechnung | Lastschrift, Kreditkarte | PayPal, Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift | |
Rechtstexte von Rechtsanwälten | ||||||||||
Verfügbarkeit | Nur Onlineshop | Nur Onlineshop | Nur Onlineshop | Alle Plattformen und Shops | Alle Plattformen und Shops | Nur Onlineshop | Alle Plattformen und Shops | Alle Plattformen und Shops | Nur Onlineshop | Nur Onlineshop |
Anzahl der abgesicherten Internetpräsenzen | 1 | – | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 3 | 50 | 2 |
Rechtstexte für B2C und B2B | ||||||||||
Haftungübernahme für Rechtstexte | ||||||||||
Rechtssichere Texte mit Update-Service | ||||||||||
Hilfestellung für die Einbindung der Texte | ||||||||||
Rechtsberatung per Telefon und E-Mail | ||||||||||
Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte | Kostenlose Erstberatung | |||||||||
Haftungsübernahme | ||||||||||
Kostenfreies außergerichtliches Mahnverfahren | ||||||||||
Gerichtliche Vertretung in allen Instanzen | ||||||||||
Ersteinschätzung bei Abmahnung | + Vertretung durch spez. Anwalt |
Um den Prozess der Erstellung von Rechtstexten zu vereinfachen und skalierbar zu machen, setzen diese Anbieter auf automatische Generatoren. Für den Betreiber eines Shops bedeutet das:
Forumlar um AGBs zu erstellen (von Trusted Shops)
Weitere Informationen zur genauen Funktionsweise, inklusive Schritt-für-Schritt Anleitungen mit Screenshots, sind auf den Seiten der einzelnen Anbieter zu finden.
Abmahnungen sind das Risiko, das sich mit Abstand am häufigsten realisiert. Allein im Jahr 2018 hat rund jeder vierte Onlineshop-Betreiber mindestens eine Abmahnung erhalten.1 Die Kosten einer Abmahnung sind mit 40 % durchschnittlich auf 1.936€ gestiegen.2
Eine aktuelle Untersuchung des Fachverbands deutscher Webseiten Betreiber (FDWB) aus 2020 zeigt, dass 41 % der untersuchten Webseiten abmahnbar sind:
Insgesamt hat der FDWB 2.500 zufällig ausgewählte Webseiten auf ihre Sicherheit untersucht. Die Webseiten stammen von kleinen und mittleren Unternehmen aus ganz Deutschland. Die Studie hat gezeigt, dass von 2.500 Seiten 1.032 Webseiten mindestens eines der betrachteten Merkmale nicht erfüllen können und somit fehlerhaft bzw. für Nutzer und Betreiber nicht sicher sind.
Die Abmahnumfrage von Trusted Shops wurde als Online-Befragung vom 1. – 30. September 2020 durchgeführt. Insgesamt nahmen 2.383 Händler teil, von denen 40 % schon einmal eine Abmahnung erhalten haben. Eine Abmahnung hat durchschnittlich 1.790 Euro gekostet, und ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 7,5 % gesunken. Die Umfrage zeigt auch, dass für noch mehr Händler im Netz, rund 47 %, diese Abmahnungen eine akute Existenzbedrohung sind. Am häufigsten mahnen die Mitbewerber mit Anwälten ab (50 %), auch der IDO Verband spricht sehr häufig Abmahnungen aus (23 %). Darüber hinaus wurde den Teilnehmern der Studie die Möglichkeit gegeben, Verbesserungsvorschläge einzureichen, mit welchen die Abmahnungen eingedämmt werden könnten. Der am häufigsten angegebene Vorschlag war eine gesetzliche Limitierung der Anwaltskosten für Abmahnungen.
Abmahnumfrage von 2019: https://www.rechtstexte-onlineshops.de/trusted-shops.html#abmahnumfrage-2019
Hinweis: Unter den Befragten finden sich überwiegend kleine und mittlere Händler, weiter heben die Studien keinen Anspruch auf Repräsentativität.
Vor solchen Risiken schützen Vorsorge sowie Absicherung durch Rechtstexte mit Abmahnschutz. In Punkto Vorsorge bieten sich auch Textvorlagen sowie aktuelle Hinweise auf Änderungen an, im besten Fall werden die generierten Rechtstexte automatisch in Ihrem Online-Shop aktualisiert, synchronisiert.
Stellen Sie sich folgende Fälle vor – die Wahrscheinlichkeit, dass Ihnen ähnliches passiert, ist höher als Sie denken! Wären Sie gegen daraus resultierende Schadensersatzklagen versichert?
Die möglichen Gründe für Schadensersatzklagen gehen weit über die Gründe für eine Abmahnung hinaus. Potenziell kann es sich dabei um immense Summen handeln und ohne entsprechende Versicherungen schnell zu einem großen Problem werden.
Die Lösung: Eine Versicherung gegen Haftpflichtrisiken und Vermögensschäden Dritter. Sehen Sie hier eine Auswahl möglicher Gründe für Drittschadensersatzklagen, gegen die Sie als Versicherungsnehmer mit einer exali Webshop-Versicherung abgesichert wären:
Gründe für Schadensersatzklagen | Absicherung |
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Verletzung von Geheimhaltungspflichten | |
Verletzung von Datenschutzgesetzen (z.B. nach Hackerattacke) | |
Verletzung von gewerblichen Schutzrechten (z.B. Markenrechte, Domainrechte, Namensrechte, Urheberrechte etc.) | |
Verstöße gegen Wettbewerbs- und Kartellrecht (z.B. durch unlautere Werbung) | |
Produkthaftungsrisiken | |
Betriebsstättenrisiken (z.B. für Mietsachschäden, Personenschäden bei Teilnahme an Messen, etc.) | |
Rechtsverletzende Veröffentlichungen (im Onlineshop, Sozialen Medien etc.) |
Nicht alle Risiken im Online-Handel haben mit Kunden oder Konkurrenten zu tun. Es kann auch auf vielfältige Weise ein Schaden nur für Sie und Ihr Geschäft entstehen:
Auch gegen solche Risiken können und sollten Sie sich absichern. Insbesondere Cyber- und Datenrisiken sind im Online-Handel nicht selten – und die Folgen oft verheerend.
Im Falle von Eigenschäden nach Hacker-Angriffen, DDoS-Attacken, Computermissbrauch oder sonstigen Datenschutzverletzungen stellt die exali Webshop-Versicherung ihren Versicherten folgende umfassende Hilfestellung zur Verfügung (Auswahl):
Hilfestellungen | Enthalten |
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Externe Computer-Forensik-Analysen zur Bestätigung und Ursachenermittlung einer Datenrechtsverletzung | |
Gesetzliche Honorare externer Anwälte | |
Information, Beratung und Kreditschutzdienstleistungen von Dateninhabern | |
Krisenmanagement und Public-Relations-Maßnahmen zur Schadensminderung | |
Externe PR-Berater zur Verhinderung, Beseitigung oder Verminderung eines Reputationsschadens | |
Widerbeschaffung eigener schriftlicher Dokumente | |
Wiedererlangung des Domainnamens | |
Ersatz für Betriebsgewinn und fortlaufende Kosten nach DDoS-Attacke | optional |
Beratung im Erpressungsfall und Übernahme der Kosten | optional |
Ersatz von Eigenschäden durch betrügerische Handlungen eigener Mitarbeiter sowie Betrug Dritter | optional |
Die starke Kundenauthentifizierung oder auch Zwei-Faktor-Authentifizierung (engl. SCA: Strong Customer Authentication) genannt erfordert zwei Faktoren bei einem Online-Einkauf per Kreditkarte oder einem Zahlungsanbieter wie PayPal. Das heißt konkret, dass neben einem Passwort oder der Prüfungsnummer auf der Kreditkarte eine weitere Information abgefragt werden muss. Erst wenn zwei von drei Faktoren korrekt sind, kann eine Zahlung in Auftrag gegeben werden. Zu den drei Faktoren für das Online-Banking zählt, der Besitz des Nutzers (z.B. ein Smartphone oder eine Girocard), das Wissen des Nutzers (z.B. ein Passwort) und der Nutzer selbst (z.B. ein biometrischer Nachweis). Das Zahlungsverfahren entfällt bei einem Einkauf unter 30 Euro, sowie bei Zahlungsmethoden wie Lastschrift, Rechnung und Vorkasse. Ziel durch die Zwei-Faktor-Authentifizierung ist den Betrug bei Zahlungen zu vermindern und die Bezahlvorgänge für Verbraucher und Unternehmer sicherer zu machen.
Am 28.04.2014 erging in der Frage des Vertragsabschlusses im Onlinehandel ein wichtiges und von vielen mit Spannung erwartetes Urteil des Amtsgerichts Köln. Darin ging es um die sogenannte „Button-Lösung“.
Die Präsentation von Waren in einem Webshop kommt, so der Urteilstext, der Auslage von Waren in einem Schaufenster gleich. Hieraus ergibt sich, dass der Kunde den ersten Schritt zum Vertragsabschluss machen muss: ein Angebot. Dieses Angebot entspricht der ersten von zwei, gesetzlich für einen Vertragsabschluss notwendigen, Willenserklärungen. Dem Urteil zufolge reicht es daher nicht aus, den Button zur Abgabe der Willenserklärung des Kunden mit „Kaufen“ zu betiteln, weil dieser Begriff keine eindeutige Zahlungsverpflichtung vermuten lässt, sondern Spielraum zur Interpretation eröffnet. Laut Urteil, ist eine rechtmäßige, da eindeutige Bezeichnung „Zahlungspflichtig Bestellen“. Oder eine gleichwertige Formulierung.
Andere Fragestellungen im Rahmen des Vertragsabschlusses betreffen das Widerrufsrecht, die Kosten für Hin- und Rücksendung oder auch die Informationspflicht des Webshop-Betreibers. Letztere umfasst beispielsweise alle „wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung“, Mindestlaufzeiten bei Laufzeitverträgen, den Gesamtpreis in übersichtlicher und nachvollziehbarer Form, sowie nicht zuletzt die Versand- und Lieferkosten. Und all dies muss dem Verbraucher kurz vor Bestellung deutlich aufgezeigt werden.
Die Nichteinhaltung oder mangelhafte Umsetzung dieser Regelungen kann schnell teuer werden: Da im Zweifelsfall kein Vertrag zustande kommt, droht nicht nur ein Umsatzausfall, sondern auch das Entstehen zusätzlicher Kosten für Personal und Rücksendung. Nicht zu unterschätzen sind Anwaltskosten im Falle von Abmahnungen und Rechtsstreitigkeiten, die sich schnell aufaddieren und besser durch einen Abmahnschutz abgesichert werden sollten.
Kreative Werbemaßnahmen und attraktive Angebote können durchaus das Zünglein an der Waage dafür sein, ob der Kunde sich für den einen oder anderen Anbieter entscheidet. Das gilt besonders für den Onlinehandel, der von der Loyalität seiner Kunden zu traditionellen Geschäften nur träumen kann: Der „digitale Kunde“ ist sehr flexibel und das nächste Angebot nur einen Klick entfernt. Da macht es Sinn, dem Kunden die Vorteile der Bestellung im eigenen Webshop schmackhaft zu machen.
Doch Vorsicht: Beworbene Angebote eines bestimmten Webshops, müssen echte Vorteile für den Kunden enthalten. Wer dem Kunden Zugeständnisse macht, die ihm im Onlinehandel rechtlich ohnehin zustehen, gaukelt nicht nur dem Kunden etwas vor, sondern muss auch mit dem Unmut der Konkurrenz rechnen. Die übliche Folge ist im Streitfall eine Abmahnung und die damit verbunden Kosten für Rechtsanwälte, ein Risiko das der Webshop-Betreiber nicht unterschätzen sollte, gibt es doch Anwälte, die sich auf die Abmahnung von Webshop-Betreibern spezialisiert haben und daher gezielt nach Fehlern suchen. Zudem ist dem klagenden Konkurrenten eventuell ein Schaden entstanden.
Diese Folgen lassen sich nur durch eine Kombination von präventiven Maßnahmen (rechtssichere Rechtstexte, Tiefenprüfung von erfahrenen Medienanwälten) sowie reaktiven Maßnahmen (juristische Vertretung im Fall einer Abmahnung) verhindern. Hier bietet sich ein geprüfter Generator für Rechtstexte inklusive Abmahnschutz an.
Fordern Dritte Schadensersatz durch unlauteren Wettbewerb hängt es davon ab, ob die entsprechenden Werbetexte von Anwälten im Vorfeld juristisch überprüft wurden (beispielsweise im Rahmen des Abmahnschutzes vom Händlerbund). In diesem Fall übernimmt die Haftpflichtkasse der betreffenden Anwälte die Folgekosten.
Wurde die Werbemaßnahme jedoch nicht im Vorfeld juristisch abgesichert, greift nur eine Webshop-Versicherung wie die der exali GmbH, die auch Drittschäden bei unlauterem Wettbewerb abdeckt.
Die Daten der Kunden sind für jeden Webshop-Betreiber wertvoll, aber auch mit hohem Risiko behaftet. Heiß begehrt und zugleich schwer vor Diebstahl zu schützen, sind sie der heilige Gral im Onlinehandel.
Leider bieten sich vor allem in Deutschland umfangreiche Möglichkeiten durch zahlreiche Abmahnungen Kasse zu machen. Die 2018 eingeführte Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das 2021 eingführte Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) zeigen dies leider erneut. Keine aktuelle Datenschutzerklärung, Google Analytics oder Google Webfonts, Facebook Tracking-Pixel, Social-Media-Buttons sind beliebte Ziele. Wieweit dies rechtlich tragfähig ist, ist durchaus umstritten, hilft Ihnen als Betroffener aber vorerst auch nicht viel weiter.
Weniger im Fokus, aber nicht minder ärgerlich: wer etwa einem Hacker-Angriff zum Opfer fällt, den erwarten hohe Kosten: Die Sicherheitslücke muss gefunden und beseitigt werden, dass kostet unter Umständen viel Zeit und verursacht hohe Personalkosten, denn die Arbeitszeit des Spezialisten ist nicht billig. Während dieser auf der Suche nach dem Fehler im Code ist, geht der Onlineshop natürlich offline, wenn er dies nach dem Angriff nicht schon ist (durch möglichen Sachschaden). Doch der „digitale Kunde“ wartet nicht, er klickt sich einfach zu einem anderen Shop und bestellt dort, Folge: Umsatzausfall.
Da die Angreifer relativ sicher Lösegeldforderungen realisieren können, wächst diese Risiko stetig, wie zuletzt der Fall des Angriffs auf die IHK zeigt.
Entsteht dem Kunden ein finanzieller Schaden durch den Datendiebstahl, sind auch von dort Schadensersatzforderungen und Anwaltskosten zu erwarten. Auch in diesen Fällen hilft nur viel Eigenkapital oder die Absicherung über eine Webshop-Rechtsschutzversicherung. Alternativ kann sich die Beauftragung eines (externen) Informations-Sicherheits-Beauftragten (kurz ISB) lohnen. Ein externer Informations-Sicherheits-Beauftragter betrachtet die Risiken ganzheitlich und bringt so Transparenz und gezielte Absicherung. Meist stolpert man darüber im Rahmen einer Zertifizierung wie ISO27001, allerdings macht es generell Sinn, sich hier mit Beratungsunterstützung bestmöglich abzusichern.
Glaubt man den Statistiken, dann liegt ein gutes Stück der Zukunft des Einzelhandels im Onlinehandel: Allein 2013 wuchs dessen Anteil um 42 Prozent auf 39,1 Mrd. Euro und entsprach damit gerade einmal neun Prozent des gesamten Umsatzes von 433,2 Mrd. Euro. Das Potenzial ist also groß. Doch auch im Onlinehandel gilt: Potenzial birgt Risiken.
Die wachsende Bedeutung des Onlinehandels und die damit einhergehende Wandlung des Konsumverhaltens bringen neue Absatzmöglichkeiten und steigende Umsätze, werfen zugleich aber auch Fragen zum Umgang mit den „digitalen Kunden“ und zu deren Rechten auf.
Abmahnschutz ist wichtig, vor allem in Deutschland: in keinem anderen Land ist die Gefahr der Abmahnung durch Rechtsverstöße im Internet so groß wie hier.4
Um Abmahnungen zu vermeiden, genügt es jedoch nicht einen Shop einmalig – z. B. bei der Erstellung – rechtssicher zu machen und die Einhaltung rechtlicher Regelungen sicherzustellen. Regelmäßig muss überprüft werden, ob der Online-Shop und die verwendeten Rechtstexte immer noch den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Durch zahlreiche Regelungen in verschiedenen Gesetzbüchern ist dies aufwendig, unübersichtlich und kompliziert. Regelmäßig einen Anwalt damit zu beauftragen ist teuer, die eigene Prüfung und Umsetzung zeitintensiv und fehleranfällig.
Die Lösung stellen Kanzleien und andere Anbieter dar, die gezielt individuelle Rechtstexte für Online-Shops und Marktplätze anbieten und/ oder gegen Abmahnungen absichern.